Wenn zwei sich streiten, dann geht es nicht selten auch ums Geld, und wenn aus dem Streit eine Scheidung wird, dann spielt Geld sogar die Hauptrolle. Neben den Fragen nach Unterhaltszahlungen und Rentenausgleich kann auch ein Kredit, den das (Noch) Ehepaar aufgenommen hat, für zusätzlichen Stress sorgen, denn viele, die sich scheiden wollen, überlegen, wer die Raten für den Kredit zahlen muss. Die Antwort auf diese wichtige Frage ist allerdings sehr einfach zu beantworten.
Wer muss zahlen?
Es ist im Grunde ganz einfach: Wer den Kreditvertrag unterschrieben hat, der muss ihn auch tilgen, denn der Bank ist es vollkommen egal, wer von den Eheleuten ausgezogen ist und ob sich die Ehepartner scheiden lassen. Wenn beide Eheleute den Kreditvertrag unterzeichnet haben, dann müssen auch beide so lange zahlen, bis der Kredit getilgt ist, und zwar auch dann, wenn einer der Eheleute weit wegzieht und eine neue Partnerschaft eingeht. Die Bank bleibt der Gläubiger und wer nichts unterschrieben hat, der muss auch nicht haften. Das gilt übrigens auch dann, wenn das Ehepaar keine Gütertrennung vereinbart hat.
Das kann die Bank verlangen
Viele meinen, dass jeder der Eheleute für die Hälfte der Kreditraten aufkommen muss, aber das sehen die Banken ein wenig anders. Jeder Ehepartner haftet vielmehr für die komplette Kreditsumme, die Bank hat aber nicht das Recht, die Raten in doppelter Höhe zu kassieren. Sie kann sich aussuchen, wen sie bei der Tilgung des Kredits in Anspruch nimmt. Wenn ein Ehepaar zum Beispiel zusammen einen Kreditvertrag unterschrieben hat und die monatliche Rate 1000 Euro ausmacht, dann wird die Bank auch weiterhin 1000 Euro im Monat vom Ehemann verlangen, selbst dann, wenn dieser die eheliche Wohnung verlassen hat. Die Bank hat dieses Recht, weil der Ehemann den Mietvertrag für die Wohnung unterschrieben hat. Der Ehemann kann nicht einfach nur die Hälfte, also 500,- Euro zahlen und der Bank den Rat geben, sich die restlichen 500,- Euro von der Ehefrau zu holen.
Wie wird der Unterhalt berechnet?
Was passiert, wenn derjenige, der auszieht, die Raten nicht mehr zahlen will oder kann? Ganz aus der Verantwortung kann sich keiner stehlen, aber es ändert sich etwas beim Unterhalt. Wenn der Ehepartner, der ausgezogen ist, Unterhalt zahlen muss, dann kann er die Kreditschulden bei der Berechnung des Unterhalts vom Einkommen abziehen. Wenn der Ehemann, der die Wohnung verlässt, beispielsweise 3100 Euro im Monat verdient und seine Frau 1000 Euro nach Hause bringt, dann muss der Ehemann 3/7 x 2100 Euro, also 900,- Euro als Unterhalt an seine Frau zahlen. Müsste der Ehemann die 1000 Euro für den Kredit alleine bezahlen, dann kann er diese 1000 Euro von seinem Unterhalt abziehen. Für die Unterhaltszahlung bleiben dann nur noch 2100 Euro und das sind 1100 Euro mehr als bei seiner Ehefrau. Demnach zahlt er jetzt 3/7 x 1100 Euro und damit eine Summe von 471,- Unterhalt.
Geschieden wird auf Pump
Dass Hochzeiten immer häufiger mit einem Kredit finanziert werden, das ist bekannt, aber dass auch immer mehr Scheidungswillige einen Kredit aufnehmen müssen, das ist ein relativ neuer Trend. Besonders daran ist aber, dass der Kredit für die Scheidung in der Regel 17 % teurer als der Kredit für die Hochzeit ist. So haben die Deutschen im vergangenen Jahr durchschnittlich 9100 Euro für die Hochzeit ausgegeben und einen entsprechend hohen Kredit aufgenommen. Die durchschnittlichen Kosten für eine Scheidung lagen hingegen bei knapp 10.100 Euro und ebenso hoch war auch der Kredit bei der Bank.
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