Die Europäische Zentralbank hat die Zinsen praktisch abgeschafft und das bringt die Banken zunehmend in Schwierigkeiten. Mit den extrem niedrigen Zinsen wird es für die Banken zwar billiger, sich Geld zu leihen, aber es bricht auch ein sehr wichtiger Geschäftszweig ein, nämlich das Geschäft mit den Krediten. Die Geldinstitute müssen sich also etwas einfallen lassen, um Geld zu verdienen, und das versuchen sie jetzt über eine Vielzahl von Gebühren, die vor allem den Kreditsektor betreffen.
Allerdings müssen sich die Kunden nicht alle Gebühren gefallen lassen, denn nicht alles, was unter der Rubrik Gebühren läuft, ist tatsächlich auch erlaubt. Worauf müssen Kreditnehmer achten, wenn die Bank sie mittels Gebühren zur Kasse bitten möchte?
Welche Gebühren sind nicht zulässig?
Immer wieder müssen sich die Gerichte in Deutschland mit dem Thema Banken und Gebühren beschäftigen, da die Banken immer wieder Gebühren von ihren Kunden verlangen, die nicht zulässig sind. Das gilt zum Beispiel für die Bearbeitungsgebühren für einen Kredit, denn die Banken dürfen für alle Leistungen, die sie im Rahmen eines Kredits erbringen, keinerlei Gebühren verlangen. Dass die Banken es trotzdem immer wieder versuchen, zeigt die Tatsache, dass die Verbraucherzentralen auf eine Rückerstattung dieser Gebühren klagen.
Nur bei tatsächlich erbrachten Leistungen
Vorfälligkeitsentschädigung – auch diese Gebühren sind nicht zulässig, aber sie werden von vielen Banken immer wieder in Rechnung gestellt, wenn ein Kunde einen Kredit vor dem Ende der Laufzeit ablösen möchte. Diese Gebühren verlangen die Banken, da ihnen bei einer vorzeitigen Ablösung der Kreditsumme die Zinsen entgehen. Diese Vorfälligkeitsentschädigung ist jedoch unzulässig. Der Kunde muss diese Art der Bearbeitungsgebühr nicht zahlen, ebenso wenig wie auch den Ausweis der Löschbewilligung der Hauptleistung. Kunden, die diese Gebühr bereits bezahlt haben, sollten dagegen Einspruch erheben, sie haben gute Chancen, dass dieser Einspruch auch rückwirkend Erfolg hat.
Was darf die Bank berechnen?
Nicht alle Gebühren, die die Bank berechnet, sind unzulässig, es gibt jedoch Sachkosten, die tatsächlich anfallen und die die Bank an den Kunden weitergeben darf. Dazu gehören unter anderem die Kosten für einen Notar, der zum Beispiel ein Grundpfändungsrecht beurkundet. Was allerdings in diesem Zusammenhang nicht erlaubt ist, das ist eine sogenannte Stempelgebühr. Auch wenn ein Konto oder ein Kredit gekündigt werden, dann ist es nicht gestattet, eine Gebühr zu berechnen, das gilt übrigens auch, wenn die Bank oder Sparkasse Mahnbescheide oder Erinnerungsschreiben verschicken.
Kontoführung und Baudarlehen
Anlass zu Streitigkeiten gibt es auch immer wieder um die Gebühren für die Führung eines Darlehenskontos. In diesem Fall handelt die Bank nur im eigenen Interesse, aber sie erbringt keine Sonderleistung, die eine Gebühr rechtfertigen würde. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für das Baudarlehen. Alle eingehenden Raten für den Baukredit muss die Bank intern verbuchen, aber den Kunden als den Kreditnehmer darüber informieren. Da es sich um eine gesetzliche Verpflichtung handelt, darf die Bank keine Gebühren verlangen. Das gilt übrigens auch dann, wenn es um einen Bausparvertrag geht, denn in diesem Fall ist die Bank ebenfalls nicht dazu berechtigt, Gebühren für die Kontoführung zu berechnen.
Wer einen Immobilienkredit oder einfach nur einen Ratenkredit aufnehmen möchte und sich nicht ganz so sicher ist, welche Gebühren auf ihn zukommen, der sollte im Vorfeld mit einem Mitarbeiter einer Verbraucherzentrale sprechen. Wer bereits Gebühren bezahlt hat und nicht so genau weiß, ob diese Gebühren auch zulässig sind, der kann sich ebenfalls bei einer Verbraucherzentrale informieren.
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